KOSTEN

Die voraussichtliche Kostenhöhe unserer Beauftragung teilen wir unseren Mandanten bereits vor der Beauftragung mit. In zivilrechtlichen Angelegenheiten übernimmt eine etwaig bestehende Rechtsschutzversicherung häufig die Kosten. In strafrechtlichen Angelegenheiten ist Rechtsschutz hingegen nur in einigen wenigen Ausnahmefällen vorgesehen.

Darüber hinaus besteht in zivilrechtlichen Angelegenheiten die Möglichkeit, gegenüber der Staatskasse Prozesskostenhilfe für Sie zu beantragen. Dies setzt u.a. voraus, dass Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die Kosten eines Prozesses selbst zu tragen.

In strafrechtlichen Verfahren ist eine Prozesskostenhilfe nicht möglich. In bestimmten Fällen ist Ihnen jedoch ein notwendiger Verteidiger von staatlicher Seite beizuordnen (sog. "Pflichtverteidiger").

Kosten