RA PETER JACOBI

Rechtsanwalt Peter Jacobi ist ganz überwiegend im Bereich des Strafrechts tätig. Nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt in Hamburg im Jahre 1999 hat er dieses Rechtsgebiet als Schwerpunkt seiner Tätigkeit gewählt und seither in unzähligen Prozessen vor den Amts- und Landgerichten in der gesamten Bundesrepublik Mandanten verteidigt oder Geschädigten von Straftaten im Wege der sog. Nebenklage beigestanden. Rechtsanwalt Jacobi übernimmt Mandate sowohl von Mandanten, die ihn direkt beauftragen, als auch von Mandanten, die sich aufgrund gerichtlicher Aufforderung, im Hinblick auf eine beabsichtigte gerichtliche Bestellung eines Verteidigers (sog. "Pflichtverteidigung") einen Verteidiger des Vertrauens zu benennen, an ihn wenden.

Aufgrund der ähnlich gelagerten Systematik des Ordnungswidrigkeitenrechts hat er seinen Tätigkeitsbereich schon bald um dieses Rechtsgebiet ergänzt.

Seit er selbst im Besitz einer Privatpilotenlizenz ist, hat er sich darüber hinaus dem Luftrecht gewidmet, um Piloten im Umgang mit den zuständigen Behörden zur Seite zu stehen oder gegen Vorwürfe des Verstoßes gegen luftrechtliche Vorschriften zu verteidigen.

Die Beratung durch RA Jacobi kann bei Bedarf auch in englischer und französischer Sprache erfolgen.

Rechtsanwalt Jacobi